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Foto - Lizenzvertrag

Zwischen

 

__________________________________________________________________________
(nachfolgend “Modell/Rechteinhaber”)

und

 

 

___________________________________________________________________________
(nachfolgend “Fotograf/Lizenznehmer”)

wird folgendes vereinbart:

§1 Vertragsgegenstand

(1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke ________________________ (Titel, Beschreibung) von ___________________ (Modell) in seine Publikationen zu integrieren. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden.

(2) Die Parteien gehen davon aus, dass die vertragsgegenständlichen Fotos selbst oder die auf ihnen dargestellten Gegenstände in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützt sind.

§2 Rechteeinräumung

(1) Zur Verwirklichung des in §1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer hiermit folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:

  • (a) Das Recht zur Einspeicherung der Fotos in die Websites des Lizenznehmers;
  • (b) Das Recht, die vertragsgegenständlichen Fotos der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen;
  • (c) Das Recht, die Fotos auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen;
  • (d) Das Recht, die Fotos im Zusammenhang mit der Gesamt-Website auch in anderen Medien (z.B. CD-ROM, Printversionen sowie alle anderen derzeit bekannten Verwertungsarten) und zum Zwecke der Eigenwerbung in anderer Form (z.B. Werbebanner für die Geamt-Website) weiter zu verwerten.
  • (2) Die Rechte sind nur dem Lizenznehmer als inhaltlich Verantwortlichem eingeräumt und ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht weiter übertragbar.
  • (3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Fotos ausschließlich für die von ihm verantworteten Publikationen zu verwenden.
  • (4) Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den vertragsgegenständlichen Fotos entstehen.
  • (5) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Fotos in seinen Publikationen auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder künstlerisch zu bearbeiten.

§3 Mitwirkungspflichten

(1) Der Rechteinhaber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer bis spätestens __________ (Datum) jeweils ein Exemplar der vertragsgegenständlichen Fotos in elektronischer Form zu liefern.

(2) Der Rechteinhaber hat dem Lizenznehmer folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  • (a) Informationen über sämtliche Miturheber an den vertragsgegenständlichen Fotos: schriftlich oder per E-Mail
  • (b) Gegebenenfalls Beschränkungen seines Rechteumfanges: schriftlich oder per E-Mail

§4 Haftung

(1) Der Rechteinhaber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Fotos ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Rechteinhaber garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Rechteinhaber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Fotos Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Rechteinhaber stellt den Lizenznehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Der Rechteinhaber übernimmt ferner die Gewähr dafür, dass der Inhalt der Fotos nicht gegen §184 StGB verstößt.

(3) Die durch diesen Vertrag erteilte Nutzungsgenehmigung entbindet den Lizenznehmer nicht von der Beachtung der gesetzlichen und aller anderen die Verbreitung von erotischem und pornographischen Material regelnden Rechtsvorschriften.

§5 Lizenzdauer

Die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag gilt zeitlich und räumlich unbeschränkt ab dem Zeitpunkt des Rechteüberganges gemäß §2 dieses Vertrages.

§6 Vergütung

Eine Vergütung für die Lizenzvergabe ist nicht vorgesehen.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

(4) Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit der Schuldner dem nicht ausdrücklich zustimmt.

(5) Erfüllungsort ist D 25557 Beldorf. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Rendsburg

 

Ort, Datum, Unterschriften

 

 

 

 

Lizenznehmer______________________________________________Rechteinhaber

 

 

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